Richtplan Abbau Deponie Transport

Der Regionale Richtplan Abbau, Deponie, Transport (ADT) stellt sicher, dass für die Region Biel-Seeland genügend Baurohstoffe und Deponievolumen vorhanden sind.

 

Um die Transporte zu minimieren, definiert der Richtplan fünf Versorgungsgebiete („Rohstoff-Säulen“). Für jedes Versorgungsgebiet werden Reserven für 30 bis 45 Jahre bezeichnet.

14 Abbau- und Deponiestandorte weisen den Koordinationsstand „Festsetzung“ auf. Das bedeutet, dass die raumplanerische Interessenabwägung auf regionaler Stufe abgeschlossen ist. Dies ist die Voraussetzung, damit die Standortgemeinden die kommunale Nutzungsplanung erlassen können. Darin legen sie die detaillierten Rahmenbedingungen für den Kiesabbau oder eine Aushub- oder Inertstoffdeponie fest.

Für acht Standorte ist die raumplanerische Interessenabwägung noch nicht abgeschlossen. Bevor eine kommunale Nutzungsplanung erlassen werden kann, braucht es weitere Abklärungen. Diese Standorte weisen den Koordinationsstand «Zwischenergebnis » auf. Die Überführung zu einer „Festsetzung“ erfordert eine Änderung des Richtplans und einen Beschluss der Mitgliederversammlung seeland.biel/bienne.

Projektstand
Der Richtplan ADT Biel-Seeland wurde von der Mitgliederversammlung am 26. Juni 2012 beschlossen und vom Kanton am 9. August 2012 genehmigt. Er ist für die Gemeinde- und Kantonsbehörden verbindlich.

Richtplanänderungen
Seit 2012 wurden folgende Richtplanänderungen von der Mitgliederversammlung seeland.biel/bienne beschlossen und vom Kanton genehmigt:

 

  • Standort Challnechwald, Gemeinde Kallnach: Überführung von einem Zwischenergebnis in eine Festsetzung (2014)
  • Standort Beichfeld, Gemeinde Walperswil: Erweiterung der Deponie und Schaffung eines Boden-Zwischenlagers (2017)
  • Standort Büttenberg, Gemeinden Meinisberg und Safnern: Anpassung an progonostiziertes Kiesvorkommen (2017)