Richtplan Abbau, Deponie, Transporte

Der Regionale Richtplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT) stellt sicher, dass für die Region Biel-Seeland langfristig genügend Baurohstoffe und Deponievolumen zur Verfügung stehen.

Um die Transportwege möglichst kurz zu halten, definiert der Richtplan fünf Versorgungsgebiete, sogenannte «Rohstoff-Säulen». Für jedes Versorgungsgebiet werden Reserven für einen Zeitraum von 30 bis 45 Jahren bezeichnet.

14 Abbau- und Deponiestandorte weisen den Koordinationsstand «Festsetzung» auf. Dies bedeutet, dass die raumplanerische Interessenabwägung auf regionaler Stufe abgeschlossen ist. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass die Standortgemeinden eine kommunale Nutzungsplanung erlassen können. Darin werden die detaillierten Rahmenbedingungen für den Rohstoffabbau oder den Betrieb einer Deponie festgelegt.

Bei acht Standorten ist die raumplanerische Interessenabwägung noch nicht abgeschlossen. Vor dem Erlass einer kommunalen Nutzungsplanung sind deshalb weitere Abklärungen erforderlich. Diese Standorte weisen den Koordinationsstand «Zwischenergebnis» auf. Die Überführung in eine «Festsetzung» erfordert eine Änderung des Richtplans und einen Beschluss der Mitgliederversammlung von seeland.biel/bienne.

 

Projektstand

Der Richtplan ADT Biel-Seeland wurde von der Mitgliederversammlung am 26. Juni 2012 beschlossen und vom Kanton am 9. August 2012 genehmigt. Er ist für die Gemeinde- und Kantonsbehörden verbindlich.

seeland.biel/bienne bereitet eine Aktualisierung der regionalen Planungsgrundlagen vor. In den kommenden zwei Jahren stehen das Controlling des bestehenden Richtplans, die Erarbeitung eines Grundlagenberichts sowie die Vorbereitung und Durchführung einer Standortausschreibung im Zentrum. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten soll im Anschluss der eigentliche Richtplan revidiert werden.

Bis zum Abschluss dieser Arbeiten bleibt der geltende Richtplan von 2012 einschliesslich der seither genehmigten Änderungen verbindlich.

 

Richtplanänderungen

Seit 2012 wurden folgende Richtplanänderungen von der Mitgliederversammlung seeland.biel/bienne beschlossen und vom Kanton genehmigt:

  • Standort Challnechwald, Gemeinde Kallnach: Überführung von einem Zwischenergebnis in eine Festsetzung (2014)
  • Standort Beichfeld, Gemeinde Walperswil: Erweiterung der Deponie und Schaffung eines Bodenzwischenlagers (2017)
  • Standort Büttenberg, Gemeinden Meinisberg und Safnern: Anpassung an das progonostizierte Kiesvorkommen (2017)
  • Standort Gritt (Tongrube), Gemeinde Schüpfen: Anpassung zur Optimierung des Abbauvorgangs (2021)
  • Standort Oberholz, Gemeinden Treiten und Finsterhennen: Anpassung an das prognostizierte Kiesvorkommen (2021)