
Öffentliche Mitwirkung: 3. Mai - 24. Juni 2022
Die öffentliche Mitwirkung zum Richtplan Windenergie dauert vom 3. Mai bis 24. Juni 2022. Wir laden Sie ein, uns Ihre Anregungen und Einwendungen zum Richtplan Windenergie bis am 24. Juni 2022 mitzuteilen. Bitte verwenden Sie dazu den aufgeschalteten Fragebogen und senden Sie diesen in elektronischer Form an info@seeland-biel-bienne.ch.
Mitwirkungsunterlagen
» Regionaler Richtplan Windenergie
» Fragebogen
Weitere Unterlagen
» Zusammenfassung
» Medienmitteilung vom 3. Mai 2022
» Präsentation Medienkonferenz vom 3. Mai 2022
» Bericht Landschaftliche Beurteilung
» Fotomontagen Windpark Büttenberg
» Fotomontagen Windpark Hagneckkanal
Regionaler Richtplan Windenergie
Gemäss der Energiestrategie des Bundes soll Windstrom bis 2050 rund 7 Prozent des Strombedarfs der Schweiz decken und damit eine wichtige Säule der erneuerbaren Stromproduktion werden.
Der Kanton Bern will die Nutzung der Windenergie fördern und sieht vor, dass bis 2020 regionale Richtpläne zur Windenergie vorliegen. Darin legen die Regionen fest, wo Windenergieanlagen mit mehr als 30 Meter Höhe erstellt werden können.
seeland. biel/bienne will das Potenzial von Windenergieanlagen im Seeland näher abklären. In einem ersten Schritt wird geprüft, welche Standorte für Windenergieanlagen in Frage kommen. Dafür müssen Anforderungenbezüglich Windangebot, Raumplanung, Umwelt- und Naturschutz und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden, und es braucht die Akzeptanz der Bevölkerung. Zeigt sich, dass es geeignete Standorte mit ausreichendem Potenzial gibt, soll ein regionaler Richtplan erarbeitet werden.
Projektstand
Der Vorstand von seeland.biel/bienne hat den Regionalen Richtplan Windenergie für die öffentliche Mitwirkung verabschiedet. Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 3. Mai bis 24. Juni 2022.
Zuständiges Gremium
» Konferenz Raumenwicklung und Landschaft
Kontaktperson
Thomas Berz
T 031 388 60 65
E-Mail