
Regionaler Richtplan Windenergie
Gemäss der Energiestrategie des Bundes soll Windstrom bis 2050 rund 7 Prozent des Strombedarfs der Schweiz decken und damit eine wichtige Säule der erneuerbaren Stromproduktion werden. Der Kanton Bern will die Nutzung der Windenergie fördern und sieht vor, dass bis 2020 regionale Richtpläne zur Windenergie vorliegen. Darin legen die Regionen fest, wo Windenergieanlagen mit mehr als 30 Meter Höhe erstellt werden können.
Im regionalen Richtplan Windenergie hat die Planungsregion seeland.biel/bienne zwölf Prüfräume für Windenergie im Seeland untersucht und aufgrund kantonaler Grundsätze und Kriterien beurteilt. Die möglichen Gebiete wurden zudem hinsichtlich der Landschaftsverträglichkeit, des energetischen und wirtschaftlichen Potenzials, der regionalen Wertschöpfung sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert. Als Ergebnis wurden vier Gebiete für Windenergieanlagen im Seeland vorgeschlagen: Hagneckkanal, Büttenberg, Seedorf und Oberwald/Bannholz.
Projektstand
Die öffentliche Mitwirkung wurde Ende Juni 2022 abgeschlossen. Der Mitwirkungsbericht enthält die Beantwortung sämtlicher Eingaben und eine Übersicht der wesentlichen Anpassungen am Richtplanentwurf. Der Mitwirkungsbericht und der Richtplanentwurf gehen nun zur Vorprüfung an die kantonalen Fachstellen. Diese dauert voraussichtlich bis Ende August 2023. Nach der Vorprüfung wird der Richtplan falls erforderlich angepasst. Die Verabschiedung des Richtplans durch die Mitgliederversammlung von seeland.biel/bienne ist neu im Juni 2024 vorgesehen.
Downloads
Stand Vorprüfung
» Regionaler Richtplan Windenergie
» Bericht Landschaftliche Beurteilung
» Mitwirkungsbericht
» Medienmitteilung vom 28. März 2023
» Fotomontagen Windpark Büttenberg
» Fotomontagen Windpark Hagneckkanal
Zuständiges Gremium
» Konferenz Raumenwicklung und Landschaft
Kontaktperson
Thomas Berz
T 031 388 60 65
E-Mail