Mehrheitliche Zustimmung zur Windenergie im Seeland

 

Im Mai 2022 hat der Verein seeland.biel/bienne die öffentliche Mitwirkung zum regionalen Richtplan Windenergie gestartet. Nun liegen die Ergebnisse vor. Über 70 Gemeinden, Organisationen und Private haben sich zum Richtplanentwurf geäussert. Die Nutzung der Windenergie im Seeland und die vier vorgeschlagenen Gebiete für Windanlagen stossen mehrheitlich auf Zustimmung. Der Richtplanentwurf geht nun zur Vorprüfung an den Kanton.

Im regionalen Richtplan Windenergie hat die Planungsregion seeland.biel/bienne zwölf Prüfräume für Windenergie im Seeland untersucht und aufgrund kantonaler Grundsätze und Kriterien beurteilt. Die möglichen Gebiete wurden zudem hinsichtlich der Landschaftsverträglichkeit, des energetischen und wirtschaftlichen Potenzials, der regionalen Wertschöpfung sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert. Als Ergebnis wurden vier Gebiete für Windenergieanlagen im Seeland vorgeschlagen: Hagneckkanal, Büttenberg, Seedorf und Oberwald/Bannholz.

Mitwirkungsbericht liegt vor
Die öffentliche Mitwirkung zum Richtplanentwurf dauerte vom 3. Mai bis 24. Juni 2022. Insgesamt 76 Gemeinden, Organisationen, Parteien, Verbänden und Privatpersonen haben sich zum Richtplanentwurf geäussert. Nun liegen die Ergebnisse vor. Der Mitwirkungsbericht enthält die Beantwortung sämtlicher Eingaben und eine Übersicht der wesentlichen Anpassungen am Richtplanentwurf. Der Mitwirkungsbericht ist auf der Website von seeland.biel/bienne abrufbar.

Mehrheitliche Zustimmung zum Richtplanentwurf
Die Resonanz zur Windenergienutzung im Seeland und zu den vorgeschlagenen Windenergiegebieten ist mehrheitlich positiv. Die Mehrheit der Mitwirkungseingaben beurteilt Vorgehen und Inhalt des Richtplans als nachvollziehbar und stimmt dem Ziel zu, im Seeland einen Anteil Windenergie gemäss dem durchschnittlichen Zielwert der Schweiz anzustreben. Auch bei den Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Windenergiegebieten überwiegt insgesamt die Zustimmung.

Die 39 Gemeinden, die sich an der Mitwirkung beteiligt haben, stimmen dem Richtplanentwurf überwiegend zu. Nur wenige Gemeinden äussern grundsätzliche Bedenken und Vorbehalte oder lehnen einzelne Windenergiegebiete ganz ab. Die Eingaben der 15 Organisationen, Parteien und Verbände spiegeln deren grundsätzlich kritische oder zustimmende Haltung gegenüber der Windenergie wider und sind dementsprechend kontrovers. Bei den 22 Eingaben von Privaten überwiegen Skepsis und Ablehnung, sei es aus grundsätzlichen Überlegungen oder aus persönlicher Betroffenheit.

Richtplanentwurf punktuell angepasst
Aufgrund der Mitwirkung wurde der Richtplanentwurf punktuell angepasst. Das Gebiet Büttenberg wurde im Bereich Bischofkänel (Stadterweiterungsgebiet von Biel) verkleinert. Das Gebiet Seedorf wurde westlich bis zum Industrieareal Galvaswiss zwischen Aarberg und Lyss erweitert. Die Gebiete Seedorf und Oberwald/Bannholz werden neu als gleich prioritär eingestuft wie die Gebiete Hagneckkanal und Büttenberg. Am Gebiet Hagneckkanal wird trotz der Ablehnung von mehreren Standort- und- Nachbargemeinden und Umweltverbänden festgehalten, da es aus regionaler Sicht grundsätzlich geeignet ist. Die zurzeit ablehnende Haltung mehrerer Standort- und Nachbargemeinden wird im Richtplan vermerkt.

Nächste Schritte
Der Mitwirkungsbericht und der Richtplanentwurf gehen nun zur Vorprüfung an die kantonalen Fachstellen. Diese dauert voraussichtlich bis Ende August 2023. Nach der Vorprüfung wird der Richtplan falls erforderlich angepasst. Die Verabschiedung des Richtplans durch die Mitgliederversammlung von seeland.biel/bienne ist neu im Juni 2024 vorgesehen.

Auf nationaler Ebene laufen Diskussionen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen. Welche Auswirkungen dies für den Richtplan und mögliche Windparks im Seeland haben könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. seeland.biel/bienne beobachtet die Entwicklung und wird die Ergebnisse zu gegebener Zeit analysieren.