Mitteilungen von seeland.biel/bienne vom 25.08.2026

«Digitalisierung der Gemeinden in der Region Biel-Seeland»: Projektabschluss und weitere
Unterstützung der Gemeinden

Im September 2024 hat seeland.biel/bienne ein Projekt zur Unterstützung der Gemeinden bei der Digitalisierung lanciert. 18 Gemeinden haben sich beteiligt. Das Projekt wurde im Juni 2026 abgeschlossen. In mehreren Workshops und Schulungen haben sich die Gemeinden zu Themen wie Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, IT-Sicherheit sowie interner und externer Kommunikation ausgetauscht. Das Projekt hat gezeigt, dass Gemeinden voneinander lernen und sich gegenseitig bei der Einführung digitaler Lösungen und Angebote unterstützen können – beispielsweise bei der Entwicklung einer neuen Gemeindewebseite oder der Bürgerkommunikation.

Die Fachstelle Digitalisierung des Verbands Bernischer Gemeinden (VBG) wird die Gemeinden zukünftig bei der Implementierung digitaler Lösungen unterstützen. Die im Projekt erarbeiteten Hilfestellungen und Unterlagen werden allen Gemeinden der Region Biel-Seeland zur Verfügung gestellt. seeland.biel/bienne wird in Zusammenarbeit mit dem VBG den Gemeinden auch zukünftig Möglichkeiten für Erfahrungsaustusch im Bereich Digitalisierung anbieten.

 

Stellungnahme zum Kantonalen Plangenehmigungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen

Der Vorstand von seeland.biel/bienne lehnt die Umsetzung des sogenannten Beschleunigungserlasses für Solar- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung im Kanton Bern in der vorliegenden Form ab. Das Bundesrecht sieht für Solar- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung ein Kantonales Plangenehmigungsverfahren (KPGV) und die Verkürzung des Rechtsmittelwegs vor. Der Vorstand unterstützt das Ziel, mit dem KPGV die Planerlass- und Baubewilligungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse zu koordinieren und zu beschleunigen. Dies ist nötig, um die Energie- und Klimaziele der Schweiz, des Kantons Bern und der Region zu erreichen.

Die Einführungsverordnung des Regierungsrats geht aber über das zwingende Bundesrecht hinaus und will zusätzlich die Zustimmung der Standortgemeinden für Solar- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung abschaffen. Zuständig für alle Genehmigungen wäre neu der Regierungsrat. Die Gemeinde könnte ihre Interessen nur noch im Rahmen der öffentlichen Auflage einbringen. Davon betroffen wären auch die Windparkprojekte in den vier Windenergiegebieten im Seeland.

Der Vorstand von seeland.biel/bienne lehnt die Abschaffung der Zustimmung der Standortgemeinden auf dem Verordnungsweg entschieden ab. Ein solch grundlegender Eingriff in die bisherigen Zuständigkeiten und in die Gemeindeautonomie darf nicht ohne politische Diskussion erfolgen. Er ist vom Grossen Rat im Rahmen der Baugesetzrevision zu diskutieren und zu beschliessen und – falls ein Referendum ergriffen wird – der Stimmbevölkerung vorzulegen.